
INNOVATION
Unsere visionären Lösungen bringen Sie zum Erfolg.

Aktivmitglieder werden wie folgt definiert:
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Betreiben Pferdesport, gleich welcher Art
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Mitgliederbeitrag beglichen
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Eintrittsgebühr bezahlt
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10 Reitübungen gemäss Art. 15 besucht innerhalb eines Jahres
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Tatkräftiges Mithelfen an Veranstaltungen
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Stimm- und Wahlrecht
Aktivmitglieder

Freimitglieder/Ehrenmitglieder werden wie folgt definiert:
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ehem. Aktivmitglied
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Hat sich besonders verdient gemacht
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Antrag des Vorstandes an der GV zum Übertritt
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Vom Jahresbeitrag befreit
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Stimm- und Wahlrecht
Freimitglieder/Ehrenmitglieder

Aktiv-Anwärter werden wie folgt definiert:
Der Aktiv-Anwärter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie das Aktivmitglied und hat während eines Jahres die Möglichkeit, den Verein und seine Mitglieder besser kennen zu lernen.
Es beginnt mit dem Einverständnis des Vorstandes und ist auf max. 2 Jahre beschränkt. Beim Übertritt zum Aktivmitglied ist eine Eintrittsgebühr zu entrichten.
Aktiv-Anwärter

Junioren werden wie folgt definiert:
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Mitglieder bis zum vollendeten 20. Altersjahr
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Mitgliederbeitrag beglichen
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5 Reitübungen gemäss Art. 15 besucht innerhalb eines Jahres
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Tatkräftiges Mithelfen an Veranstaltungen
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Ab dem 18. Altersjahr Stimm- und Wahlrecht
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Nach vollendetem 20. Altersjahr autom. Übertritt zu Aktiven mit Eintrittsgebühr
Junioren

Passiv-Mitgliedschaft wird wie folgt definiert:
Passivmitglieder sind Freunde und Gönner, die den Verein mit ihrem Jahresbeitrag unterstützen.
Die Passivmitgliedschaft beginnt mit dem Einverständnis des Vorstandes und nach Bezahlung des Beitrages.
Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Passiv-Mitgliedschaft
